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Íîâîñòè
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RAUBKOPIEN
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Îïóáëèêîâàíî: 31.01.2006
Èñòî÷íèê:
FOCUS
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Mit Klagen überhäuft
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HARTE LINIE
Die Filmindustrie setzt in ihrer Kampagne .Raubkopierer sind Verbrecher" Piraten mit Schwer-kriminellen gleich. Viele Branchen-Beobachter kritisieren die Aktion
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Staatsanwaltschaften und Polizei plagen sich mit ausufernden Verfahren gegen
Internet-Piraten
Karlsruhe steckt voller Krimineller. Das suggeriert zumindest die über die dortige Staatsanwaltschaft herein gebrochene Anzeigenflut. 20000 Meldungen türmen sich derzeit auf den Tischen von fünf Juristen und drei eigens für die Sichtung abgestellten Polizisten. Gräueltaten von Schwerverbrechern bergen die Stapel jedoch nicht. Sie enthalten zahlenreiches Material über Raubkopierer: Listen mit illegal angebotenen PC-Spielen und IP-Adressen, mit denen man Internet-Nutzer identifizieren kann. "Es wird Monate dauern, bis wir das alles abgearbeitet haben", stöhnt Behör-densprecher Rainer Bogs über die von Spiele filmen servierten Akten berge, mindestens sechs Monate, vielleicht aber auch deutlich mehr."
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SCHWERE GESCHUTZE
Berge von schwarzgebrannten CDs haben die Ermittler der Film-, Musik-, Spiele- und Software-Branche bereits vernichten lassen (hier in Brasilien)
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Prozesswelle gegen Piraten
Weitaus weniger beherrscht als Bogs äußern sich einige seiner Berufskollegen. Fast jede Woche müssen sie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen von Produktdieben einfädeln. Die Bearbeitung schwererer Vergehen könnte in Zukunft unter diesem erheblichen Mehraufwand leiden", fürchtet der Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski.
Munter verklagen die Kino-, Musik-, Spiele- und Software-Branche Tausende Raubkopierer. Web-Ermittler wie die Schweizer Software-Firma Logistep oder die Hamburger Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechts Verletzungen (GVU) besorgen Beweiskräftiges. Dabei gehen die Online-Fahnder nach stets gleichem Muster vor. Uber Monate beobachten sie das Treiben in Web-Tauschbörsen. Mit speziellen Computerprogrammen erstellen sie Protokolle, die sie schließlich auf Papier gedruckt oder auf DVD gepresst bundesweit an Staatsanwaltschaften weiterleiten. Die GVU initiierte auf diese Weise nach eigener Aussage im eisten Halbjahr dieses Jahres 1391 Verfahren und 1006 Durchsuchungen von Privathaushalten, Büros und Industrieanlagen.
Die penible Späh- und Sammelarbeit bescherte insbesondere der Musikindustrie einige spektakuläre Verurteilungen von Liedklauem. So mussten ein Azubi aus Cottbus und ein Informatikstudent aus dem Raum Nürnberg, beide Mitte 20, jeweils mehr als 8000 Euro an die Plattenbranche zahlen, weil sie mehrere Tausend Stücke online offeriert hatten. Ein 57-jähriger Lehrer aus dem Schwabenland, Anbieter von 2000 Titeln, bekam gar 10000 Euro Schadenersatz aufgebrummt. Branchen verbände füllen Pressemeldungen mit den Erfolgszahlen und gebärden sich unerbittlich. "Keine Toleranz", predigt nicht nui GVU-Ge-schäftsführer Jochen Tielke das Gnadenlos-Prinzip.
Weitaus weniger beherrscht als Bogs äußern sich einige seiner Berufskollegen. Fast jede Woche müssen sie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen von Produktdieben einfädeln. Die Bearbeitung schwererer Vergehen könnte in Zukunft unter diesem erheblichen Mehraufwand leiden", fürchtet der Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski.
Munter verklagen die Kino-, Musik-, Spiele- und Software-Branche Tausende Raubkopierer. Web-Ermittler wie die Schweizer Software-Firma Logistep oder die Hamburger Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechts Verletzungen (GVU) besorgen Beweiskräftiges. Dabei gehen die Online-Fahnder nach stets gleichem Muster vor. Uber Monate beobachten sie das Treiben in Web-Tauschbörsen. Mit speziellen Computerprogrammen erstellen sie Protokolle, die sie schließlich auf Papier gedruckt oder auf DVD gepresst bundesweit an Staatsanwaltschaften weiterleiten. Die GVU initiierte auf diese Weise nach eigener Aussage im eisten Halbjahr dieses Jahres 1391 Verfahren und 1006 Durchsuchungen von Privathaushalten, Büros und Industrieanlagen.
Die penible Späh- und Sammelarbeit bescherte insbesondere der Musikindustrie einige spektakuläre Verurteilungen von Liedklauem. So mussten ein Azubi aus Cottbus und ein Informatikstudent aus dem Raum Nürnberg, beide Mitte 20, jeweils mehr als 8000 Euro an die Plattenbranche zahlen, weil sie mehrere Tausend Stücke online offeriert hatten. Ein 57-jähriger Lehrer aus dem Schwabenland, Anbieter von 2000 Titeln, bekam gar 10000 Euro Schadenersatz aufgebrummt. Branchen verbände füllen Pressemeldungen mit den Erfolgszahlen und gebärden sich unerbittlich. "Keine Toleranz", predigt nicht nui GVU-Ge-schäftsführer Jochen Tielke das Gnadenlos-Prinzip.
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NULL TOLERANZ
Jochen Tielke jagt Raubkopierer mit seiner Gesellschaft zur Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen
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Der Aufbau der Drohkulissen kostet viel Geld, klagen Straf Verfolger. Mindestens zwei Beamte und einen Technikexperten schicken Behörden stets zu den Durchsuchungen, um schwarzgebrannte Silberscheiben und Computer sicherzustellen. Meist bekommen sie es mit Leuten zu tun, die 100 bis 300 Hits ins Netz gestellt haben. Jedes Stück, so Osnabrücks Staatsanwalt Lewandrowski, koste in Web-Shops legal etwa einen Euro, so dass er von einem Schaden von wenigen Hundert Euro ausgeht. In derlei Fällen sind Durchsuchungen angesichts des großen personellen Einsatzes und der hohen Sachverständigenkosten von rund 100 Euro pro Stunde, die für die Auswertung der Rechner anfallen, unverhältnismäßig", konstatiert der Niedersachse.
Bereits die Ermittlung eines Computemutzers treibt die Ausgaben hoch. Internet-Provider verlangen häufig mehr als 30 Euro, wenn sie den Staatsanwälten auf Aufforderung den Anschlussinhaber hinter einer IP-Adresse preisgeben. "Nach dem so genannten Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz können die Unternehmen eine Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsaufwand geltend machen", erklärt Joachim Geyer von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft.
Die Provider-Auskunft hilft den Beamten oft keinen Deut weiter. Sie erfahren zwar beispielsweise, dass von einem PC in einer bestimmten Wohnung um 22.17 Uhr "Harry Potter" - Filme und Robbie-Williams-Songs ins Netz geschleust wurden. Doch wer es getan hat, wissen sie nicht. "Es kommt vor, dass wir Vater, Mutter, Opa, zwei Sohne und die Tochter vorfinden - und alle leugnen, Raub-Kopien verbreitet zu haben", erzählt ein Staatsanwaltschaftssprecher einer großen deutschen Stadt und bekennt frustriert: "Wir können die Sache dann nicht weiterverfolgen." Mitunter steht eine Hand voll Beamte auch im Web-Cafe vor einem Rechner, von dem jemand Kopiertes verbreite! hat. Wieder ist Endstation. Die Kosten dieser vergeblichen Mühen trägt der Steuerzahler.
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Auf die Ausgabenbremse treten Strafverfolger nunmehr selbst - schon allein, weil ihnen auf Grund schwammiger Gesetzeslage Spielraum bleibt (s. Kasten). Staatsanwalt Lewandrowski geht nur strafrechtlich gegen Surfer vor, die in großem Stil Lieder verkauft haben und vorbestraft sind. Wenn nicht, rät er den Unierhaltungsfirmen in der Regel "mangels öffentlichen Interesses" zu einer Privatklage, bei der keine Staatsanwaltschaft die Anklage führt.
Um endlich klare Direktiven zu bekommen, fordern die geplagten Juristen ein reformiertes Urheberrecht. "Es wäre effektiver, wenn wir nur gegen Piraten aktiv werden müssten, die 1000 oder mehr Lieder online offerieren", meint einer. Und ein anderer: "Wir brauchen solch eine Grenze, da wir es nicht schaffen, Zehntausende deutsche Nutzer einer Tauschbörse zu bestrafen."
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